Allgemeine Geschäftsbedingungen von
https://www.jessys-schwimmschule.de
(Stand: 20.09.2023)

  1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Jessy´s Schwimmschule GbR (nachfolgend: „Dienstverpflichtete“) und Ihnen (nachstehend: „Dienstberechtigter“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung

(2) Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung des Dienstverpflichteten in Anspruch nehmen.

(3) Die Dienstverpflichtete bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Schwimmkurse ab 4 Jahren zum Erwerb der Schwimmabzeichen

(Seepferdchen, Bronze, Silber Gold)

  • Schwimmkurse ab 18 Jahren zur Prüfungsvorbereitung

  • Schwimmkurse ab 18 Jahren zur Technikverbesserung und Verbesserung der allgemeinen Kondition

  1. Zustandekommen des Vertrages

(1) Anmeldungen zu unseren Kursen können nur über unser Anmeldeformular oder über unsere Website www.jessys-schwimmschule.de erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Dienstberechtigte die vorliegenden AGB an.

(2) Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, berücksichtigt. Kunden oder Eltern erhalten von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Kunden oder Eltern ohne E-Mail-Adresse erhalten die Anmeldebestätigung in schriftlicher Form. Da Plätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt ein Vertragsschluss erst mit dem finalen Informationsschreiben zum gebuchten Kurs durch die Schwimmschule zustande.

  1. Vertragsdauer, Widerrufsrecht

(1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Bei Dienstleistungen über einen Zeitraum von mehreren Kurstagen ist die Dauer des Vertrages auf die jeweils im Anmeldeformular genannte Anzahl der Kurseinheiten beschränkt. Individuelle Absprachen zur Verlängerung oder Kürzung sind mit der Dienstverpflichteten möglich. Für ihre Geltung bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch die Dienstverpflichtete.

(2) Eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende ist nicht erforderlich, da eine automatische Verlängerung des Vertrages nicht erfolgt.

(3) Alle Kursverträge können bis 7 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail kostenlos gekündigt werden. Bei einer späteren Absage wird die volle Kursgebühr fällig. Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn des Kurses ist nicht möglich.

(4) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Bei Zusendung der Kündigung per Post ist das Datum des Poststempels entscheidend. Die Beweislast über den rechtzeitigen Zugang der Kündigung liegt beim Kursteilnehmer.

(5) Während der gesamten Laufzeit des Vertrages bleiben kurzfristige Änderungen der Kurszeiten sowie des Kursortes vorbehalten (siehe § 6) und berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die aktuellen Preise sind der Homepage www.jessys-schwimmschule.de zu entnehmen.

(2) Nach Erhalt des finalen Informationsschreibens und vor Kursbeginn ist die Kursgebühr per Überweisung auf das Konto der Dienstverpflichteten zu zahlen. Auf Nachfrage ist dem Kursleiter vor Kursbeginn eine Überweisungsbestätigung vorzulegen. In Einzelfällen und nur nach vorheriger Zustimmung durch die Dienstverpflichtete kann die Kursgebühr passend in bar bei der Kursleitung zur ersten Kurseinheit entrichtet werden.

  1. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers

(1) Die Dienstverpflichtete ist nicht verpflichtet, bei Krankheit, Nichterscheinen oder Abbruch des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Stunden besteht nicht.

(2) In besonderen Fällen bieten wir nach Vorlage eines ärztlichen Attests an, die versäumten Kursstunden gutzuschreiben. Diese Regelung hängt von unserer Kursauslastung ab und geschieht ausschließlich auf Kulanz.

(3) Wurde ein Termin für Nachholstunden bekanntgegeben, aber nicht vom Kursteilnehmer wahrgenommen, kann kein neuer Termin vereinbart werden.

  1. Kurstermine, Kursausfall

(1) Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben, wenn für einen Kurs nicht die entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.

(2) Während der Schulferien und an Feiertagen können sich die Kurszeiten ändern. Änderungen können der Homepage entnommen oder direkt durch den Kursleiter mitgeteilt werden.

(3) Im Fall einer Verhinderung der Dienstverpflichteten, die Kursstunde durchzuführen (z.B. technische Defekte, höhere Gewalt oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird an einem anderen, durch die Schwimmschule festzulegenden Termin nachgeholt.

(4) Der Dienstverpflichteten steht es frei, bei Notwendigkeit andere ausgebildete Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.

  1. Garantie

Es besteht kein Rechtsanspruch die durch die Schwimmschule angestrebten Kursziele zu erreichen. Jegliche Form von Garantieansprüchen bei Nichterreichen eines Kursziels sind ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.

  1. Haftung

(1) Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen der Bäder vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.

(2) Eine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen/Geld bzw. für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, ist ausgeschlossen.

(3) Die Eltern übernehmen die Haftung für ihre Kinder im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht.

  1. Mitteilungspflicht

(1) Mit dem Absenden des Anmeldeformulars bestätigt der Teilnehmer, dass keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten, vorliegen. Körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen sowie Allergien sind unaufgefordert, umgehend und schriftlich mitzuteilen.

(2) Bei Zweifeln über die Tauglichkeit zur Teilnahme an den Kursen ist vorab eine ärztliche Stellungnahme einzuholen.

(3) Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, sich die Sporttauglichkeit durch ein Attest bestätigen zu lassen.

  1. Aufsichtspflicht, Hausordnung

(1) Das Betreten des Schwimmbadbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet. Die Aufsichtspflicht gegenüber nicht volljährigen Teilnehmern beginnt erst mit der Übergabe der Kinder an die Übungsleiter und endet mit der Übergabe der Kinder an die zu betreuende Person nach Kursende.

(2) In allen Räumen der Dienstverpflichteten und den jeweiligen Veranstaltungsorten selbst besteht die Pflicht zur Ruhe, Ordnung und Sauberkeit. Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist ebenfalls zu beachten.

(3) Hält sich ein Kursteilnehmer auch nach Ermahnung nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behält sich die Schwimmschule vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs oder dem sonstigen Angebot auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Schwimmschule behält sich außerdem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.

  1. Hygiene

(1) Aus hygienischen Gründen und um die Wasserqualität nicht zu gefährden, ist es für die Teilnehmer verpflichtend, vor jedem Kursbeginn zu duschen und normale Badekleidung (Badeanzug, Badehose) zu tragen.

(2) Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind rutschfeste Badeschuhe zu tragen.

  1. Foto, Film und Videoaufnahmen

(1) Wir weisen darauf hin, dass das Fotografieren und/oder Filmen an allen Veranstaltungsorten grundsätzlich untersagt ist.

(2) Alle Urheber- und Nutzungsrechte an Foto-, Film-, Video- und Audioaufnahmen, die im Auftrag der Schwimmschule während einer Kurseinheit erstellt werden, stehen der Dienstverpflichteten zu.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, andernfalls sind diese nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

(2) Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB bzw. einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Klausel tritt das allgemein gültige Recht.

(3) Der Dienstberechtigte ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Dienstverpflichteten berechtigt. Der Dienstberechtigte ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt.

(3) Hat der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Dienstverpflichteten der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.

(4) Gemäß § 33 BDSG weist die Dienstverpflichtete darauf hin, dass die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren gespeichert werden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Weitere Informationen zum Datenschutz können der ausführlichen Datenschutzerklärung der Schwimmschule entnommen werden.