Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Jessy’s Schwimmschule GbR
(Stand: 01.09.2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Jessy´s Schwimmschule GbR (nachfolgend: „Schwimmschule“) und dem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Soweit sich diese AGB auf die am Kurs teilnehmende Person beziehen, wird diese nachfolgend als „Teilnehmer“ bezeichnet.
(2) Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Schwimmschule in Anspruch nehmen.
(3) Die Schwimmschule bietet folgende Dienstleistungen an:
- Schwimmkurse ab 4 Jahren zum Erwerb der Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold)
- Schwimmkurse zur Prüfungsvorbereitung
- Schwimmkurse zur Technikverbesserung und Verbesserung der allgemeinen Kondition
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Anmeldungen zu unseren Kursen können nur über unser Anmeldeformular oder über unsere Website www.jessys-schwimmschule.de erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die vorliegenden AGB an.
(2) Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, berücksichtigt. Kunden erhalten von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Kunden ohne E-Mail-Adresse erhalten die Anmeldebestätigung in schriftlicher Form. Da Plätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt ein Vertragsschluss erst mit dem Zugang des finalen Informationsschreibens (welches die verbindliche Annahme des Kursplatzes darstellt) zum gebuchten Kurs durch die Schwimmschule zustande.
§ 3 Vertragsdauer, Kündigung und Widerrufsrecht
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt zum individuell vereinbarten Zeitpunkt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist von beiden Seiten nur in Textform (z. B. E-Mail) oder über den Kündigungsbutton auf der Website möglich. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, um zum Ablauf dieses Kalendermonats wirksam zu werden. Als Werktage gelten Montag bis Freitag (unter Ausschluss gesetzlicher Feiertage).
(3) Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner entscheidend. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung liegt beim Erklärenden.
(4) Während der gesamten Laufzeit des Vertrages bleiben kurzfristige Änderungen der Kurszeiten sowie des Kursortes vorbehalten (siehe § 6) und berechtigen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die aktuellen Preise sind der Homepage www.jessys-schwimmschule.de zu entnehmen.
(2) Die monatliche Kursgebühr ist fortlaufend im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats per Überweisung auf das Konto der Schwimmschule zu zahlen. Für die allererste Kursgebühr nach Erhalt des finalen Informationsschreibens gilt die dort genannte Zahlungsfrist vor Kursbeginn. Auf Nachfrage ist dem Kursleiter eine Überweisungsbestätigung vorzulegen.
(3) Während der Schulferien und an Feiertagen können sich die Kurszeiten ändern. Änderungen können der Homepage entnommen oder direkt durch den Kursleiter mitgeteilt werden.
(4) Schulferien (NRW): Fallen Kurse ferienbedingt aus, so findet eine entsprechende Minderung der jeweiligen monatlichen Kursgebühr für die ausgefallenen Stunden statt. Die Schwimmschule wird den Kunden rechtzeitig im Vorfeld über die genaue Berechnung und den Minderungsbetrag hinweisen. Eine weitergehende Rückerstattung für schulfreie Zeiten ist ausgeschlossen.
(5) Feiertagsregelung: Die monatliche Kursgebühr stellt eine Durchschnittsvergütung über das Kalenderjahr dar. Feiertagsbedingte Ausfälle einzelner Kurseinheiten werden dadurch ausgeglichen, dass in Monaten mit fünf regulären Kurseinheiten keine zusätzliche Vergütung erhoben wird. Daher besteht bei einem feiertagsbedingten Ausfall weder ein Anspruch auf Minderung der monatlichen Kursgebühr noch auf die Durchführung einer Ersatzstunde.
(6) Preisanpassungen: Die Schwimmschule ist berechtigt, die monatliche Kursgebühr bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten (insbesondere bei Erhöhung der Hallenbad-Nutzungsentgelte/Mieten, gestiegenen Energiekosten, Personal- oder Versicherungskosten) anzupassen. Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt.
(7) Sonderkündigungsrecht: Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % der bisherigen monatlichen Kursgebühr, steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Die Kündigung muss der Schwimmschule spätestens 2 Wochen vor dem angekündigten Erhöhungszeitpunkt in Textform (z. B. per E-Mail) zugehen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gilt die bisherige Kursgebühr fort.
§ 5 Vorfälle aus der Sphäre des Teilnehmers
(1) Grundsatz: Die Schwimmschule ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei Krankheit, Nichterscheinen oder Abbruch durch den Teilnehmer die Kursgebühr zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf eine Gutschrift in Form von Guthabenstunden besteht nur unter den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Krankheit mit rechtzeitigem Attest: Kann ein Teilnehmer an einer vereinbarten Schwimmstunde aus krankheitsbedingten Gründen nicht teilnehmen, wird eine Gutschrift in Form einer Guthabenstunde nur dann erteilt, wenn unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach dem Ausfall) ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Wird kein ärztliches Attest rechtzeitig vorgelegt, verfällt die Stunde ersatzlos; eine Gutschrift erfolgt in diesem Fall nicht.
(3) Dauerhafte Erkrankung: Kann der Teilnehmer dauerhaft nicht mehr am Schwimmunterricht teilnehmen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge nur dann, wenn er dies der Schwimmschule unverzüglich durch die Vorlage eines ärztlichen Attests, welches die dauerhafte Sport- bzw. Schwimmunfähigkeit bestätigt, nachweist.
(4) Regelung zu Guthaben aus Teilnehmerausfällen: Guthabenstunden aus Teilnehmerausfällen können nach Vertragsende auf Wunsch des Kunden noch innerhalb von 6 Monaten an entsprechenden Ersatz- oder Parallelterminen kostenlos nachgeholt werden. Für die Dauer dieser Nachholstunden gelten die vertraglichen Haftungs- und Aufsichtsregeln fort.
§ 6 Vorfälle aus der Sphäre der Schwimmschule
(1) Sollte es zu einem Kursausfall kommen, der aus der Sphäre der Schwimmschule oder des Badbetreibers stammt (z. B. Wettkampfveranstaltungen, Baddefekte etc.), wird dem Teilnehmer eine Guthabenstunde zugerechnet. Diese Guthabenstunde kann nach Absprache bei einem von der Schwimmschule angebotenen Alternativ- bzw. Nachholtermin eingelöst werden.
(2) Konnten Guthabenstunden, die durch einen Ausfall seitens der Schwimmschule entstanden sind, bis zum Vertragsende nicht mehr ausgeglichen werden, können diese nach Vertragsende innerhalb von 6 Monaten an entsprechenden Ersatz- oder Parallelterminen kostenlos nachgeholt werden. Für die Dauer dieser Nachholstunden gelten ebenfalls die vertraglichen Haftungs- und Aufsichtsregeln fort. Möchte der Kunde die Stunden nach Vertragsende nicht nachholen, wird ihm der Wert der Guthabenstunden nach Vertragsende anteilig per Überweisung erstattet.
(3) Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben, wenn für einen Kurs nicht die entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde. Die Schwimmschule ist zudem berechtigt, bei Bedarf (z. B. im Krankheitsfall oder bei Verhinderung des regulären Trainers) andere, fachlich gleichwertig qualifizierte Kursleiter einzusetzen. Ein Anspruch auf die Durchführung des Kurses durch eine bestimmte Person besteht nicht.
§ 7 Garantie
Es besteht kein Rechtsanspruch, die durch die Schwimmschule angestrebten Kursziele zu erreichen. Jegliche Form von Garantieansprüchen bei Nichterreichen eines Kursziels sind ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
§ 8 Haftung
(1) Die Schwimmschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Schwimmschule nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), haftet die Schwimmschule ebenfalls. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Schwimmschule jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule.
(4) Die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der sonstigen Aufsichtspersonen bleibt unberührt, soweit sie nicht gemäß § 10 Abs. 1 auf die Schwimmschule übergegangen ist.
(5) Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen oder Geld, die in die Schwimmbadanlage mitgebracht werden, haftet die Schwimmschule ausschließlich nach den vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen. Den Teilnehmern wird empfohlen, keine Wertgegenstände zum Unterricht mitzubringen oder vorhandene Schließfächer zu nutzen.
§ 9 Mitteilungspflicht
(1) Mit dem Absenden des Anmeldeformulars bestätigt der Kunde, dass keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten, vorliegen. Körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen sowie Allergien sind unaufgefordert, umgehend und in Textform mitzuteilen.
(2) Bei Zweifel über die Tauglichkeit zur Teilnahme an den Kursen ist vorab eine ärztliche Stellungnahme einzuholen.
(3) Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, sich die Sporttauglichkeit durch ein Attest bestätigen zu lassen.
§ 10 Aufsichtspflicht, Hausordnung
(1) Das Betreten des Schwimmbadbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet. Die Aufsichtspflicht gegenüber nicht volljährigen Teilnehmern beginnt erst mit der Übergabe der Teilnehmer an die Übungsleiter und endet mit der Übergabe der Teilnehmer an die zu betreuende Person nach Kursende.
(2) In allen Räumen der Schwimmschule und den jeweiligen Veranstaltungsorten selbst besteht die Pflicht zur Ruhe, Ordnung und Sauberkeit. Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist ebenfalls zu beachten.
(3) Hält sich ein Teilnehmer auch nach Ermahnung nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behält sich die Schwimmschule vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs oder dem sonstigen Angebot auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Schwimmschule behält sich außerdem die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.
§ 11 Hygiene
(1) Aus hygienischen Gründen und um die Wasserqualität nicht zu gefährden, ist es für die Teilnehmer verpflichtend, vor jedem Kursbeginn zu duschen und normale Badekleidung (Badeanzug, Badehose) zu tragen.
(2) Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind rutschfeste Badeschuhe zu tragen.
§ 12 Foto-, Film- und Videoaufnahmen
(1) Wir weisen darauf hin, dass das Fotografieren und/oder Filmen an allen Veranstaltungsorten grundsätzlich untersagt ist.
(2) Alle Urheber- und Nutzungsrechte an Foto-, Film-, Video- und Audioaufnahmen, die im Auftrag der Schwimmschule während einer Kurseinheit erstellt werden, stehen der Schwimmschule zu.
(3) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Einwilligung des Teilnehmers bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Schwimmschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kunden und Teilnehmer (wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankdaten) ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zum Zweck der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
(2) Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht.
(3) Ergänzend gilt die ausführliche Datenschutzerklärung der Schwimmschule, die jederzeit auf der Website unter www.jessys-schwimmschule.de/datenschutzerklaerung eingesehen werden kann.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Formklausel selbst.
(2) Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB bzw. einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Klausel tritt das gesetzliche Recht.
(3) Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Schwimmschule in Textform berechtigt.

